Wissenswertes

im HR-Bereich

Fachbegriffe einfach erklärt

In unserem HR Glossar haben wir wichtige Begriffe aus dem Personalwesen einfach für Sie definiert.

Zwischenzeugnis

Zwischenzeugnis Definition

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird vom Unternehmen ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis über die Aufgaben, Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitsnehmers erstellt. Ein Arbeitszeugnis ist aber nicht nur bei einer Kündigung sinnvoll, sondern kann unter Umständen auch als Zwischenzeugnis erstellt werden.

Sowohl das Arbeitszeugnis als auch das Zwischenzeugnis spielen eine große Rolle bei der Bewerbung um eine neue Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen. Über eine Personal Software können Arbeitszeugnisse schnell und einfach erstellt werden. Mittels intelligenter Platzhalter werden Mitarbeiter- und Firmendaten automatisch befüllt. Die zahlreichen Vorlagen können kostenlos verwendet werden.


Gründe für ein Zwischenzeugnis

Gründe aus Arbeitnehmersicht

Das Recht auf ein Zwischenzeugnis von Seiten des Arbeitnehmers wird entweder in einem Tarifvertrag festgelegt oder kann bezüglich eines triftigen Grunds erfolgen.

Ein triftiger Grund kann unter anderem durch folgende Situationen entstehen:

  • Durch einen beidseitig vereinbarten Aufhebungsvertrag haben Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zwischenzeugnis
  • Falls bereits ein längeres Arbeitsverhältnis besteht und bisher noch kein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde oder kein regelmäßiges Beurteilungssystem im Unternehmen vorliegt
  • Änderung des Aufgabengebiets im Unternehmen
  • Beförderung oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz (Arbeitsplatzwechsel) oder Standort
  • Wechsel des Vorgesetzten/ der Führungskraft
  • Längere Abwesenheit im Unternehmen durch beispielsweise Elternzeit und Erziehungsurlaub oder einen bevorstehenden Auslandsaufenthalt
  • Zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten
  • Im Falle einer Kündigung von Unternehmens- aber auch Arbeitnehmerseite kann der Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis anfordern, um sich anderweitig bewerben zu können



Gründe aus Arbeitgebersicht

Neben den Gründen zur Anforderung eines Arbeitszeugnisses durch den Arbeitnehmer kann es auch aus Arbeitgebersicht sinnvoll sein eigenständig ein Arbeitszeugnis für die Mitarbeiter auszustellen.

Zum einen wird durch das positive Feedback die Motivation der Arbeitnehmer gesteigert und ein positives Betriebsklima aufrechterhalten. Zum anderen wird dieses Instrument oftmals auch zum Fortloben von weniger beliebten Mitarbeitern genutzt. Des Weiteren möchten aus dem Unternehmen scheidende Vorgesetzte bei den bestehenden Mitarbeitern in guter Erinnerung bleiben und übermitteln diesen aufgrund dessen ein positives Feedback in Form eines Zwischenzeugnisses.  
   

Anforderungen an ein Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis muss, wie auch das Arbeitszeugnis, verschiedene Anforderungen erfüllen, um als solches anerkannt zu werden:

  • Die Überschrift „Zwischenzeugnis“ muss klar erkennbar sein
  • Das Zeugnis sollte in der Gegenwartsform geschrieben werden, da das Arbeitsverhältnis im Normalfall weiterhin besteht
  • Das Zeugnis sollte den Ausstellungsgrund verdeutlichen, da ansonsten für einen zukünftigen Arbeitnehmer der Verdacht entstehen könnte, dass der Mitarbeiter aus dem Unternehmen weggeblobt werden soll
  • Das Zwischenzeugnis enthält keine Schlussformel wie es im Zeugnis sonst üblich ist, sondern nur den beschriebenen Ausstellungsgrund



Aufbau eines Zwischenzeugnisses

Das Zeugnis sollte folgende Themenbereiche enthalten und entsprechend aufgebaut werden:
  

  • Zeitraum und Dauer der Beschäftigung im Unternehmen
  • Beschreibung der geleisteten Tätigkeiten
  • Leistungsbewertungen der Tätigkeiten
  • Bewertung des Sozialverhaltens
  • Gesamtbewertung der Tätigkeit, Qualifikation und Sozialverhalten
  • Beschreibung des Ausstellungsgrunds

 

Qualifiziertes und einfaches Zwischenzeugnis

Ein einfaches Zwischenzeugnis beinhaltet lediglich den Zeitraum der Anstellung im Unternehmen und die Art der Tätigkeiten. Das qualifizierte Zwischenzeugnis hingegen beinhaltet zusätzlich noch eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung und eine Leistungs- und Verhaltensbewertung.

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Zeitwirtschaft

Zeitwirtschaft Definition

Unter der Zeitwirtschaft, auch Terminwirtschaft genannt, versteht man alle Maßnahmen, um arbeitsbezogene Zeitdaten zu ermitteln, zu erfassen und zu analysieren. Die Zeitwirtschaft ist dabei eine relevante Grundlage für verschiedene Formen des Leitungsentgelts. Innerhalb der Terminwirtschaft erfolgt hauptsächlich die grobe Festlegung aller Termine, die im direkten Bezug zu den Fertigungsaufträgen im Unternehmen stehen. Das heißt, die Zeitwirtschaft umfasst sämtliche Zeiten, die für die Durchführung aller notwendigen Arbeitsgänge erforderlich sind.

Dabei agiert die Zeitwirtschaft stets in den folgenden drei Schritten:

  • Kapazitätsplanung
  • Kapazitätsabgleich
  • Durchlaufterminierung


Zusätzlich spielt die Zeitwirtschaft auch hinsichtlich der Terminplanung der personellen Ressourcen eine wichtige Rolle. Vor allem hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung und der Personaleinsatz- und der Personalkostenplanung. Über eine Personal Software können Arbeitszeiten und Abwesenheiten einfach erfasst und ausgewertet werden.


Methoden der Datenermittlung in der Zeitwirtschaft

Klassische Erfassung: Beschreibung des Verfahrens und der Arbeitsmethode, Beschreibung der Arbeitsbedingungen, Erfassung der Leistung und Ist-Zeiten
Klassenverfahren: für Standardarbeiten liegen Vergleichswerte vor
Vergleichen: Vergleichen von Methoden und Arbeitsabläufen zum Erkennen von Unterschieden oder Übereinstimmungen
Planzeiten: Festlegung von Soll-Zeiten, die als feste und veränderliche Einflussgrößen zur Bestimmung der Zeit dienen
Multimomentaufnahmen: Erfassung anhand von stichprobenartig durchgeführten Momentbeobachtungen
Systeme vorbestimmter Zeiten: Festgelegte Soll-zeiten anhand derer die Zeiterfassung erfolgen soll


Zeitwirtschaft und Arbeitszeiterfassung

Zeiterfassung als Managementunterstützung

Die Zeiterfassung, als Teil der Zeitwirtschaft, ist für fast alle Unternehmen relevant. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss festlegen, ob und in welchem Umfang eine Arbeitszeiterfassung im Unternehmen stattfinden soll. Eine genaue Erfassung ist vor allem dann besonders wichtig, wenn es um die Festlegung der Daten für die Entgeltabrechnung geht. Des Weiteren dient die Zeiterfassung auch als Zuordnungsmöglichkeit von Arbeitszeiten zu bestimmten Projekten im Unternehmen. Zudem müssen Betriebe auch eine Vielzahl an rechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Arbeitszeiten der Mitarbeiter erfüllen.

Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung

Die Erfassung der Arbeitszeit kann über folgende Methoden im Unternehmen umgesetzt werden:

  • Klassische Methode über eine Stempelkarte
  • Eigenständige Erfassung in einer Excel-Tabelle
  • Erfassung über Fingerabdruck
  • Erfassung über Chipkarte/Schlüssel

Jedes der beschriebenen System hat verschiedene Vor- und Nachteile, die bei der Auswahl entsprechend der Unternehmensanforderungen berücksichtig werden müssen.


Zeitwirtschaft und Personal Software

Zur Vereinfachung der zeitlichen Ressourcenplanung im Unternehmen bieten verschiedene Anbieter für Personal Software eine automatisierte Erfassung der Arbeitszeit an. Zusätzlich kann über die Software in der Regel auch anhand eines Abwesenheitsmanagers die Urlaubs- und Fehlzeiten erfasst sowie eine Personaleinsatzplanung erstellt werden.

Vorteile einer Zeitwirtschaft-Software

  • Einfache und automatisierte Erfassung der Arbeitszeiten
  • Freigabefunktionen durch den Vorgesetzten möglich
  • Automatische Verknüpfung mit Lohnabrechnung im Unternehmen
  • Einfache und übersichtliche Planung der Arbeitszeiten
  • Beeinflussung weiterer Geschäftsprozesse: Gehaltsabrechnung, Personalkostenermittlung, Personaleinsatzplanung
  • Überwachung von positiver und negativer Zeitwirtschaft durch den Vorgesetzten
  • Förderung der Eigenverantwortung und Motivation der Mitarbeiter
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