Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Kunden (ANB-K) der sopea GmbH

(Stand 11/2025)

1. Geltung
1.1. Diese Bedingungen gelten für unsere webbasierten IT-Plattform „sopea.com“ - Produkt genannt - sowie alle im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten und gelieferten Dienstleistungen/Produkte und für Kunden, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer, § 14 BGB) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

1.2 Es gelten ausschließlich diese Bedingungen sowie die ergänzenden Regelungen, insbesondere die auf unseren Internetseite „www.sopea.com“ inkl. aller URL Subdomains wie z. B. „www.jobboard-ba.sopea.com“ und Unterseiten angegebenen Produktpreise, bzw. die mit Kunden in Verträgen festgehaltenen Vereinbarungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsschluss/“Kostenfreitesten“/ Vertragsverhältnis  
2.1. Mit der durch den Kunden selbstständig (Selbstregistrierung) oder in seinem Auftrag (E-Mail, Nutzungsvereinbarung) durchgeführten Erstellung (Registrierung im Kundenauftrag) eines „sopea“-Kundenportals oder mit dem Abschlusseiner individuellen „Nutzungsvereinbarung für Kunden“ kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, der dem Kunden die Nutzung des „sopea“-Kundenportals ermöglicht. Die aktive Nutzung der im Kundenportal zur Verfügung gestellten Produkte/Leistungen durch den Kunden benötigt in den angebotenen und vom Kunden registrierten „Online-Tarife“ keine einzelnen, separaten Bestellungen mehr. Eine Auftragsbestätigung durch uns an den Kunden über die einzelne Nutzung von Produkten/Leistungen erfolgt grundsätzlich nicht. Der Kunde kann seine Rechte aus der Registrierung bzw. der „Nutzungsvereinbarung für Kunden“ nicht auf Dritte, wie z. B. andere Kunden, übertragen.  

2.2. Durch Anklicken von „Kostenfrei testen“ gelangt der Kunde zur jeweiligen produktbezogenen Online-Registrierung für die „Kostenfrei testen“ Phase. Sobald er die Registrierung durch die Bestätigung der persönlichen E-Mail (E-Mail-Authentifizierung) abschließt, wird ihm für die Testphase (Zeitraum laut Produktwebseite) ein kostenfreies Produkt-Kundenportal zur Verfügung gestellt. Während dieser Zeit kann er das Produkt im jeweiligen Paketumfang kostenfrei nutzen. Die „Kostenfreitesten“-Phase gilt pro Unternehmen nur einmal. Eine zweite „Kostenfrei testen“-Phase ist ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, die „Kostenfrei testen“-Phase jederzeit und aus beliebigem Grund vorzeitig zu beenden. Dies gilt vor allem bei verschleierten oder falschen Angaben zum Unternehmen, über die das Testkundenportal registriert wird (z. B. falsche Identität oder E-Mail-Adressen).  

2.3. Der Kunde kann seine Testphase automatisch vor Ablauf der Testphase in eine unbegrenzte Nutzungsvereinbarung überführen. Hierfür reicht eine Nachricht über das Kundenportal, oder alternativ auch per E-Mail an kundenservice@sopea.com.
Mit dem Ablauf der Testphase endet die „Kostenfrei testen“-Phase automatisch und das Kundenportal wird deaktiviert und gelöscht. Der Kunde kann sein Kundenportal jederzeit binnen dreißig (30) Tagen nach dem Auslauf der Testphase reaktivieren. Zur Reaktivierung des Kundenportals reicht eine Nachricht über das Kundenportal, alternativ auch per E-Mail. Nach Zugang der E-Mail zur Weiternutzung von „sopea“ nach der kostenfreien Testphase, fallen frühestens nach dem Ablauf der kostenfreien Testphase für die weitere Nutzung die jeweils gültigen Nutzungsentgelte für das vom Kunden registrierte Paket gemäß gültiger Preisliste an. Nach Ablaufvon dreißig (30) Tagen nach Ende der kostenlosen Testphase wird das „sopea“ Kundenportal (inklusive sämtlicher Firmen-, Stellenprojekt-, Bewerbungs-, Mitarbeiterdaten und Dokumente) endgültig gelöscht, wenn keine Reaktivierung durch den Kunden stattfand. Sämtliche Firmen-, Stellenprojekt-, Bewerbungs-, Mitarbeiterdaten und Dokumente können dann nicht wiederhergestellt werden.

2.4.  Der Wechsel in einen höherwertigeren Tarif (Upgrade) ist jederzeit zum Anfang eines Folgemonats möglich. Ein Wechsel in einen kleineren Tarif (Downgrade) ist im laufenden Vertrag nicht möglich, sondern erfordert die Kündigung des laufenden Vertrags unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist. Von uns für den Kunden verauslagte Anzeigenkosten bei den „sopea Medienpartnern“ (z. B. für Anzeigenkosten) sind nach Rechnungsstellung unverzüglich durch den Kunden zu begleichen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

3. Leistungen 
3.1. Wir erbringen oder liefern die auf unseren Produktseiten beschriebenen bzw. in der Nutzungsvereinbarung und in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen/Produkte. Unsere Leistungen im Bereich der Online-Potenzialanalyse (Online-AC) beinhalten keine Dienstleistungen in den Bereichen der medizinisch/klinischen Psychologie und Analysediagnostik menschlicher Erkrankungen (wie z. B. Krebs, Depression, Alkohol). Darüber hinaus gewährleisten wir generell nicht die Gültigkeit von Testwerten für analysierte Bewerbungs- oder Mitarbeiterprofile.

3.2. Der Kunde darf sein Kundenportal mit den darin enthaltenen Produkten/Leistungen durch die vertraglich vereinbarten Unternehmen/Tochtergesellschaften und an den vereinbarten Firmenstandorten des Kunden sowie mit der vereinbarten Anzahl von Benutzern nutzen. Es ist ferner nur die firmeninterne Nutzung erlaubt, insbesondere ist eine Nutzung für Dritte (sogenanntes Agenturgeschäft) ausgeschlossen. Eine Zuwiderhandlung ist eine grobe Vertragsverletzung und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Kundenportals und außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Wir behalten uns ausdrücklich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

3.3. Wir können unsere Produkte/Leistungen jederzeit erweitern, einschränken oder sonst ändern, insbesondere aus technischen oder rechtlichen Gründen. Erhebliche Änderungen werden wir dem Kunden mindestens einen Monat vor Einführung anzeigen. Kunden mit einer individuellen „Nutzungsvereinbarung für Kunden “können bei erheblichen Änderungen - mit einer deutlichen Leistungsreduzierung - die Nutzungsvereinbarung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsanzeige zum Zeitpunkt der Einführung der Änderung außerordentlich kündigen.

3.4. Leistungstermine und -fristen sind, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, unverbindliche Plantermine und -fristen und gelten nur annähernd.

3.5. Soweit unsere Leistungen ganz oder teilweise über eine Internetverbindung erbracht werden, stellen wir die Leistungen auf Rechnern (Servern) im Rahmen unserer technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Der Kunde wird die Verbindung zu den Rechnern über das Internet auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung selbst herstellen.

3.6. Der Kunde anerkennt, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten insbesondere des Internets (World Wide Web; www.) eine umfassende Verfügbarkeit (100 %) der Leistungen für den Kunden nicht gegeben sein kann und daher von uns nicht geschuldet ist. Für die technische bzw. zeitliche Verfügbarkeit von Datenleitungen (ISDN, DSL, Glasfaser, etc.) übernehmen wir grundsätzlich keine Gewähr.

3.7. Wir sind jederzeit berechtigt, Wartungsarbeiten aller Art (z. B. laufende systemseitige Updates, Wartung- und Entwicklung, Softwarepflege etc.) durchzuführen. Während dieser Wartungsarbeiten kann das System - ganz oder teilweise - vom Kunden, seinen Benutzern oder von Bewerbern/Mitarbeitern für Projekte des Kunden nicht genutzt werden. Dem Kunden steht für die Zeit der Wartungsarbeiten keine Minderung, auch nicht zeitanteilig, des vereinbarten Produkt-/Nutzungsentgeltes zu.

4. Datenschutz/Vertraulichkeit von Personendaten/Forschung und Entwicklung
4.1. Wir sind grundsätzlich als Auftragsverarbeiter nach § 28 DSGVO tätig und verarbeiten Daten, die wir von dem Kunden erhalten, in dessen Auftrag weisungsgebunden und ohne Ermessensspielraum. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der Auftragsverarbeitung sind als Anlage zur Softwarenutzungsvereinbarung in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) festgelegt. Dieser ist für jede Gesellschaft des Kunden separat im Kundenportal zu bestätigen. Für die ordnungsgemäße Aktivierung der AVV im Kundenportal ist der Kunde selbst verantwortlich.

4.2. Soweit der Kunde uns Daten, insbesondere personenbezogene Daten, außerhalb der Auftragsdatenverarbeitung übermittelt, stellt er sicher, dass er sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält, insbesondere die Daten gemäß Datenschutzgesetz behandelt und nur insoweit und solange nutzt und speichert, wie gesetzlich vorgesehen.

4.3. Wir stellen organisatorisch sicher, dass nur ein kleiner, ausgewählter Kreis von Mitarbeitern Zugriff auf Kunden-/Personendaten hat. Die Weitergabe von personenbezogenen Einzeldaten und -ergebnissen bzw. daraus resultierende Informationen an Dritte - ausgenommen eigenen Tochterunternehmen - ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere mögliche Wettbewerber des Kunden bzw. weitere Kunden von uns. Die Vertraulichkeit besteht auch nach Abschluss der Zusammenarbeit fort.

4.4. Der Kunde legt in seinem Kundenportal fest, welche Personen ein Benutzerprofil erhalten und die Daten/Ergebnisse einsehen dürfen. Der HR-Systemadmin des Kundenportals ist für die laufende Pflege (Anlage, Löschung, etc.) seiner Benutzerprofile und seiner Benutzerverwaltung selbstverantwortlich. 

4.5. Die über das Kundenportal abgefragten Meinungen, z. B. am Ende einer Bewerbung (Bewerbungsfeedback) sowie die statistischen Daten werden zum Zwecke der Optimierung und systematischen Weiterentwicklung von und insbesondere deren psychologischen Analyseverfahren in unserer eigenen Marketing bzw. Forschungs- und Entwicklungsabteilung anonymisiert ausgewertet, verdichtet und teilweise in Form von wissenschaftlichen Studien anonymisiert veröffentlicht (bei Nennung von Kunden muss der Kunde vor der Veröffentlichung zustimmen). Der Kunde partizipiert an diesen Studien in Form einer laufenden Optimierung der Testverfahren sowie eines Know-how-Transfers (Best Practice). Es besteht kein Anspruch auf diese Informationen für den Kunden.

4.6. Wir sind laut § 7 Abs. 3 UWG dazu berechtigt, die E-Mail-Adresse, die der Kunde bei seiner Registrierung/Bestellung angegeben hat, zum Zwecke der Direktwerbung für unsere eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verwenden. Falls der Kunde keine Direktwerbung (mehr) erhalten möchte, kann er jederzeit widersprechen. Zur Ausübung des Widerspruchs benötigen wir ein Schreiben per E-Mail an kundenservice@sopea.com unter Angabe der Kundenportalnummer, Firmendaten und der E-Mail-Adresse, die bei der Registrierung/Bestellung angegeben wurden.

5. Zahlungsbedingungen/Bankeinzug/
Zustimmung zur Lastschrift 
5.1. Der monatliche Rechnungsbetrag wird durch Rechnung (PDF oder Post) oder bei Vorlage einer Lastschriftermächtigung durch Banklastschrift bei der uns bekannten oder im Kundenportal hinterlegten Bankverbindung beim Kunden eingezogen. Der Kunde ermächtigt uns hiermit ausdrücklich, die fälligen Rechnungsbeträge einzuziehen und sorgt für eine ausreichende Deckung dieses Kontos. Der Kunde stimmt zu, dass wir Rechnungen per E-Mail versenden dürfen. Eventuelle Gebühren für Rücklastschriften wegen Rückgabe z. B. aufgrund von Unterdeckung gehen zu Lasten des Kunden. Für Kunden der Online-Tarife „Digitale Rekrutierung“ und „Digitale Personalverwaltung“ ist das Nutzungsentgelt am 01.01. des Jahres im Voraus für das gesamte Kalenderjahr zur Zahlung fällig. Bei einem unterjährigen Start der Vereinbarung erfolgt die Rechnungsstellung zeitanteilig am ersten Tag der Nutzung nach der kostenfreien Testphase für das restliche Jahr im Voraus. Im Falle einer Kündigung erstatten wir den Differenzbetrag aus der Jahressumme zurück. Optionale Leistungen, die nicht im Paket inklusive sind, sind sofort zur Zahlung fällig. Anzeigenaufträge an die „sopea Medienpartner“ werden von uns auf Agenturbasis verauslagt, dem Kunden sofort nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig.

5.2. Für Kunden mit einer individuellen „Nutzungsvereinbarung für Kunden“ (Individualkunden) erfolgt die Abrechnung auf Basis dieser Nutzungsvereinbarung. Bei monatlich vereinbarten Zahlungen sind die vereinbarten Beträge mit einem Aufschlag zum 01. eines jeden Monats fällig und bis spätestens 15. eines jeden Monats auf unser Bankkonto zu überweisen.

5.3. Übernehmen wir für Kunden die Beauftragung von Medienpartnern (z. B. das Schalten von Stellenanzeigen aus „sopea“ heraus), werden wir die dafür anfallenden Anzeigenkosten dem Kunden umgehend in Rechnung stellen.

5.4. Im Zweifelsfalle gilt, dass unsere Produkte, Dienstleistungen sowie evtl. angefallene Auslagen und Reisekosten mit Rechnungserhalt, ohne Abzug, unmittelbar zur Zahlung fällig sind.

5.5. Der Kunde darf nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, Leistungen zurückzuhalten (z. B. durch Beschränkung oder Unterbrechung des Zugriffs auf unser System), wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist; sonstige Rechte und Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.

5.6. Bei Zahlung in Form von Order-/Verrechnungsschecks berechnen wir - pro Scheck - eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-- EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt.

6. Haftung 
Unsere Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auch durch gesetzliche Vertreter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen - ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wir haften jedoch unbeschränkt für schuldhaft von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Kunden an Leib, Leben und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Lieferstörungen, Streik, Aussperrung, bei uns oder unserer Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit - auch während eines bereits vorliegenden Verzugs - von unserer Leistungsverpflichtung. Wird durch die genannten Umstände unsere Leistung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, werden wir von unseren Vertragspflichten frei. Schadensersatzansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Nutzung des Firmenlogos des Kunden/Nennung von Kundenreferenzen
Wir dürfen zum Zwecke der Weiterempfehlung den Namen und das im Kundenportal durch den Kunden hochgeladene Firmenlogo des Kunden unentgeltlich auf unseren Werbe- und Marketingmaterialien nutzen. Des Weiteren dürfen wir zu diesem Zwecke Bilder und Grafiken von der jeweiligen Website des Kunden verwenden. Eine namentliche Nennung von Ansprechpartnern des Kunden erfolgt nur nach einer Zustimmung dieser Person.

9. TLS-Verschlüsselung/Benutzerzugang/
Zugangssicherung
Die Datenverbindungen zum Kundenportal des Kunden sind mit dem hybriden Verschlüsselungsprotokoll TLS (Transport Layer Security) versehen und damit für Dritte nicht einsehbar. Darüber hinaus stellen wir pro Kunde einen kundenspezifischen „ID-Link“ zur Verfügung, mit dessen Funktion die vom Kunden autorisierten Benutzer mit ihrem Benutzernamen sowie einem persönlichen Passwort auf das Kundenportal des Kunden zugreifen können. Der Kunde sowie die Benutzerprofile des Kunden haben den kundenspezifischen „ID-Link“, das Benutzerkennwort sowie das persönliche Passwort vor dem Zugriff Dritter zu schützen, es regelmäßig zu ändern, bzw. sofort zu ändern, wenn ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Für die Löschung von Benutzerdaten ist der HR-Systemadmin des Kunden selbst verantwortlich. Die Datenverbindungen für die Bewerber-/ Mitarbeiterzugänge („ID-Link“, für die Durchführung der Analysen) sind ebenfalls mit dem hybriden Verschlüsselungsprotokoll TLS (Transport LayerSecurity) versehen. Der Zugriff der Bewerber und Mitarbeiter auf erfolgt jeweils über einen kunden-/projektspezifischen „ID-Link“.  

10. Zusatzvergütungen/Vergütungs-/
Entgeltanpassung/ Zugriffs-/Nutzungsdauer/Anzeigennutzung
Der Kunde kann unsere Dienstleistungen/Produkte nur innerhalb der vertraglich vereinbarten jährlichen Mengenkontingente (z. B. Firmen-/Standorte, Anwenderlizenzen, Stellenanzeigen, Bewerbungs-/Mitarbeiterspeicher, Potenzialanalysen sowie Datenspeicher) verwenden. Für Mengenüberschreitungen sind wir berechtigt, die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Entgelte als pauschales Nutzungsentgelt zusätzlich zum fälligen Nutzungsentgelt zu berechnen.

Für die Bereitstellung der Speicherkapazität (Cloud-Gesamtdatenspeicher) zum Beispiel für die Vorlagen (Bildmotive, E-Mail-Texte, etc.), der Mitarbeiterdaten (Mitarbeiterprofile: neu/aktiv/ehemalig/archiviert), der digitalen Personalakte (DPA), des Dokumenten-Managementsystem (DMS), etc. ist eine Datenmenge von 100 MB pro Mitarbeiterprofil (inklusive Datensicherungen) sowie der zusätzliche Datenspeicher kalkuliert und steht als Gesamtdatenspeicher dem Kundenportal zur Verfügung. Wird die Speicherkapazität des Gesamtdatenspeichers überschritten, so werden ab dem Monat der Überschreitung bis zum Ende der oben gewählten Vertragslaufzeit, zusätzlich zum monatlichen Nutzungsentgelt, aktuell 5,-- EUR pro angefangenem GB gespeicherter Mehrdaten und Nutzungsmonat berechnet. Die Erweiterungen kann der HR-Systemadmin kostenpflichtig erweitern/buchen. Wir behalten uns jederzeit vor den vorgenannten Preis anzupassen.

Wir sind berechtigt, das monatliche Nutzungsentgelt während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn in der Anpassung vorangehenden 12 Monaten die Mengen um mehr als 10 % von der vertraglichen Vereinbarung abweichen. Für den Fall, dass die Anpassung mehr als 25 % des bisherigen Nutzungsentgeltes ausmacht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das er mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Anpassung schriftlich ausüben kann.

Im monatlichen Nutzungsentgelt sind die laufende Systembereitstellung, die laufende Systemwartung, die laufenden Softwareupdates, der technische Support sowie der Anwendersupport für den HR-Systemadmin, die weiteren HR-Admins sowie die HR-Anwender enthalten.

Sofern eine individuelle „Nutzungsvereinbarung mit dem Kunden“ besteht, erhöht sich - zur Sicherstellung der jährlich steigenden Grundkosten für die softwareseitige Systemwartung- und Softwareentwicklung und Browserkompatibilität - das monatliche Nutzungsentgelt ab dem folgenden Kalenderjahr jährlich zum 01.01. eines Jahres um aktuell 5 %. Bei einem Vertragsstart zwischen dem 01.10. und 31.12. des Jahres, erhöht sich das monatliche Nutzungsentgelt erst ab dem übernächsten Kalenderjahr um aktuell 5 %.

Anzeigenaufträge an Medienpartner werden von uns technisch abgewickelt bzw. vermittelt und von uns auf Agenturbasis verauslagt. Die Anzeigenrechnung wird von uns an den Kunden berechnet (gem. Ziffer 5.3). Der Kunde tritt eine gewährte Agenturprovision unwiderruflich an uns ab. Er stellt uns von allen Ansprüchen der Medienpartner frei. Wir haften nicht für die Anzeigenschaltung des Kunden.

11. Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1. In den Online-Tarifen von „sopea“ ist die Vertragslaufzeit unbefristet. Der Kunde kann die Nutzung jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Quartalsende beenden, wir können die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende kündigen.

11.2. Besteht eine individuelle „Nutzungsvereinbarung mit dem Kunden“ mit einer vom Kunden gewählten Erstvertragslaufzeit und einem fest vereinbarten monatlichen Nutzungsentgelt, so verlängert sich diese Vereinbarung automatisch jeweils wie folgt:

- Erste Verlängerung der Nutzungsvereinbarung: um 12 Monate,
- Zweite Verlängerung der Nutzungsvereinbarung: um 18 Monate,
- Verlängerungen der Nutzungsvereinbarung danach jeweils: um 24 Monate. 

Der Kunde kann der ersten Verlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende widersprechen, der zweiten mit einer Frist von 6 Monaten und der dritten und allen folgenden Verlängerungen mit einer Frist von 9 Monaten, ebenfalls jeweils zum Vertragsende. Wir können den Verlängerungen mit den selben Fristen widersprechen.

Im Falle einer individuellen Vertragsanpassung wird eine weiterführende Vertragslaufzeit vereinbart. Diese beeinflusst nicht die unter 11.2. genannten Kündigungsfristen.

Im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit (Rückfallklausel) erhöht sich das monatliche Nutzungsentgelt bei Verträgen mit einer Erstlaufzeit von 24-60 Monaten ab dem 1. Monat der Vertragsverlängerung pauschal um 10%. Diese automatische Anpassung des monatlichen Nutzungsentgeltes gilt so lange, bis eine Vertragsanpassung vereinbart wird.

11.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung einer befristet oder unbefristet abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir können die Nutzungsvereinbarung mit dem Kunden aus wichtigem Grund kündigen, zum Beispiel wenn der Kunde eine von uns gestellte Rechnung auch nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht ausgeglichen hat oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt worden ist.

11.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (z. B. E-Mail oder Post). 

11.5. Mit der Deaktivierung des Kundenportals bzw. der Beendigung der Nutzungsvereinbarung hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf sein Kundenportal und seine Daten. Die Kundendaten (ausgenommen sind anonymisierte Meinungsabfragen sowie die statistischen Daten gem. Ziffer 4.5) werden spätestens 90 Tage nach Vertragsbeendigung, frühestens jedoch 8 Wochen nach dem letzten Zahlungseingang durch uns unwiderruflich gelöscht. 

11.6. Ein Angebot zu niedrigerem Preis als in der Preisliste angegeben ist nur unter den konkreten Konditionen und für den konkreten Kunden gültig. Es gilt grundsätzlich nicht für weitere Kunden oder Interessenten. Angebote zur Annahme von Nutzungsvereinbarungen für Kunden sind zeitlich befristet.

12. Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf Jobbörsen
12.1. Im Rahmen der Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte ist der Kunde berechtigt, seine Stellenanzeigen auf unserer eigenen Stellenbörse oder auf von uns betriebenen Stellenbörsen zu veröffentlichen.

12.2. Wir behalten uns ausdrücklich vor, vom Kunden bereits im Internet veröffentlichte Stellenanzeigen wieder zu entfernen, soweit die veröffentlichten Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Soweit wir wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen werden, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde uns auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

12.3. Für Stellenanzeigen, die auf Seiten geschaltet oder genutzt werden, die nicht von uns betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen gelten. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können. Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht von uns betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage mit. 

12.4. Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich archivieren. Wird eine Anzeige von einer Suchmaschine archiviert, sind wir nicht dafür verantwortlich und Forderungen auf Löschung der archivierten Daten sind an die Suchmaschine zurichten.

13. Vertraulichkeit/Urheberrecht/Marken-/
Patentschutz 
Der Kunde anerkennt unser technisches und fachliches Know-how, das damit verbundene Urheberrecht sowie bestehende Marken-/Patentschutzrechte. Der Kunde wird unsere Leistungen, insbesondere alle „sopea“ Funktionalitäten und Berichte und alle anderen Ergebnisse vertraulich behandeln, nur im Rahmen des Vertragszwecks verwenden und Dritten nicht offenbaren. Erhält der Kunde von uns einen individualisierten „iframe-Code", so gilt folgendes: Der Kunde erhält den „iframe-Code“ nur für eine einzige genau bezeichnete Internetseite (URL) und darf diesen nur auf dieser Internetseite/URL einbinden. Jede weitere Änderung oder sonstige Bearbeitung des „iframe-Code“ ist ebenso ausdrücklich untersagt sowie die Einbindung in andere Internetseiten/URL, die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte. Jede Jobbörse hat ihre individuelle Lizenznummer, die im Quellcode des „iframe-Code“ ausgewiesen wird. Eine Einbindung des „iframe-Code“ auf einer anderen Internetseite ist daher technisch nicht möglich. Die Breite der Jobbörse und die restlichen Quellcode angaben des „iframe-Code“ dürfen auch deswegen nicht geändert werden, da ansonsten die Funktionalität nicht mehr gegeben ist. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsrechtseinräumung ist nicht nur ein Verstoß gegen Urheber- und sonstige Schutzrechte, sondern stellt auch eine grobe Verletzung der abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung dar und berechtigt uns daher zur außerordentlichen Kündigung der Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund. Alle sonstigen und weitergehenden Rechte und Ansprüche bleiben vorbehalten.

14. Schlussbestimmungen
14.1. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.

14.2. Die in diesen Bedingungen vereinbarte Schriftform wird auch eingehalten durch E-Mail oder Telefax.

14.3. Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

14.4. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand ist unser Firmensitz vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.


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sopea GmbH
Fellbacher Straße 115
D-70736 Fellbach

www.sopea.com

mail@sopea.com
0711-95763-0

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sopea Lohnservice GmbH

(Stand 07/2025)

1. Anwendungsbereich, Abwehrklausel, Schriftform

1.1 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen von der sopea Lohnservice GmbH gelten ausschließlich diese Bedingungen, ohne dass die sopea Lohnservice GmbH in jedem Einzelfall auf sie hinweisen müsste. Abweichende, entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wie die sopea Lohnservice GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 

1.2 Eine von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geforderte Schriftform wird auch durch die Textform, wie insbesondere E-Mail, eingehalten, sofern nicht ausdrücklich abweichend bestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von der sopea Lohnservice GmbH können innerhalb vier Wochen vom Kunden angenommen werden. Mit Zugang der Annahme bei der sopea Lohnservice GmbH kommt die Dienstleistungsvereinbarung zustande. Ergänzungen und Änderungen einer Dienstleistungsvereinbarung bedürfen – soweit in diesen AGB nicht abweichend bestimmt – einer schriftlichen Vereinbarung.

2.2 Dem Kunden obliegt die eigenverantwortliche Überprüfung sämtlicher Vertragsunterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für den von ihm vorgesehenen Zweck. 

3. Leistungen von der sopea Lohnservice GmbH, keine Steuer- und Rechtsberatung

3.1 Die sopea Lohnservice GmbH übernimmt die Tätigkeiten nach § 6 Nr. 4 StBerG mit Ausnahme der Buchung laufender Geschäftsvorfälle. Die sopea Lohnservice GmbH leistet keine Steuer- und Rechtsberatung und berät daher insbesondere nicht in steuer-, arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Es obliegt dem Kunden, insoweit von Dritten qualifizierte Steuer- und Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

3.2 Die Leistungen von sopea Lohnservice GmbH beziehen sich auf alle vom Kunden beschäftigten Mitarbeiter, soweit die Lohnabrechnungen nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Sozialversicherungs- und Steuerrecht zu fertigen sind.

3.3 Jede Partei benennt der anderen Partei eine oder mehrere Kontaktpersonen mit Kontaktdaten für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen im Rahmen der Vertragsdurchführung. Wird keine Kontaktperson genannt, gilt diejenige Person als Kontaktperson, die den Vertrag für die betreffende Partei unterzeichnet hat.

3.4 Die sopea Lohnservice GmbH wird die Angaben und Weisungen des Kunden, insbesondere Zahlenangaben, als richtig, vollständig und ordnungsgemäß zugrunde legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen des Kunden gehört nur zum Leistungsumfang von sopea Lohnservice GmbH, soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3.5 Die sopea Lohnservice GmbH erbringt Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen sind gesetzliche Feiertag am Sitz von sopea Lohnservice GmbH sowie der 24.12. und 31.12.). Die sopea Lohnservice GmbH darf sich bei der Erbringung der Leistungen qualifizierter Dritter bedienen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

4. Mitwirkung

4.1 Der Kunde hat über die Anzahl der von ihm beschäftigten Mitarbeiter stets richtige und vollständige Angaben zu machen und Angaben bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

4.2 Der Kunde wird die sopea Lohnservice GmbH bei der Erbringung der Leistungen im jeweils erforderlichen Umfang angemessen unterstützen und dabei insbesondere nicht vertragsgemäße Erbringung von Leistungen unverzüglich rügen, der sopea Lohnservice GmbH alle Daten, Dateien und andere für die zu erbringenden Leistungen relevanten Informationen zur Verfügung stellen sowie der sopea Lohnservice GmbH alle sonstigen Auskünfte erteilen, welche der sopea Lohnservice GmbH für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen benötigt.

4.3 Insbesondere hat der Auftraggeber der sopea Lohnservice GmbH alle für die Leistungen notwendigen Bewegungsdaten sowie Unterlagen vollständig und frühzeitig, mindestens 5 Arbeitstage vor Abrechnungstermin, zu übergeben. Sind bei den Leistungen gesetzliche oder dem Kunden von Dritten gesetzte Fristen oder Termine zu berücksichtigen, sind die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen sopea vollständig und unverzüglich, spätestens jedoch 10 Arbeitstage vor dem Termin oder dem Ablauf der Frist unter Mitteilung der Frist oder des Termins zu übergeben.

4.4 Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten und hat dies eine Verzögerung der Leistung zur Folge, ist die sopea Lohnservice GmbH berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Zudem ist die sopea Lohnservice GmbH berechtigt, die Leistungen so lange zurückzuhalten, bis die Mitwirkung vollständig erbracht ist.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise, sonst die bei Vertragsschluss gültigen Listenpreise von der sopea Lohnservice GmbH, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und, soweit nicht abweichend vereinbart, zzgl. Reise- und sonstigen Nebenkosten.

5.2 Rechnungen von der sopea Lohnservice GmbH sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug in Euro. Die Forderungen werden bei erteiltem SEPA-Firmenlastschriftmandat zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag von dem Konto des Auftraggebers eingezogen. Falls der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder gesetzlichen Feiertag fällt, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankarbeitstag (Frankfurt am Main). Für das SEPA- Firmenlastschriftverfahren gilt eine verkürzte Vorabankündigungsfrist von einem Kalendertag.

5.3 Die sopea Lohnservice GmbH ist berechtigt, elektronische Rechnungen (z.B. per E-Mail als PDF-Dokument) zu stellen.

5.4 Bei Zahlungsverzug hat die sopea Lohnservice GmbH die gesetzlichen Ansprüche und Rechte.

5.5 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung von der sopea Lohnservice GmbH beruht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.6 Die sopea Lohnservice GmbH behält sich vor, die Preise jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Kunden entsprechend der Änderung des Index des statistischen Bundesamtes für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie im Vergleich zur letzten Preisänderung zu ändern; sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist der Index des statistischen Bundesamts maßgebend, der ihm am nächsten kommt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats kündigen. Hierauf weist die sopea Lohnservice GmbH in der Mitteilung über die Erhöhung hin.

6. Fehler der Leistungen

Offensichtliche Unrichtigkeiten, wie Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler, können von der sopea Lohnservice GmbH jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Andere Fehler wird sopea Lohnservice GmbH Dritten gegenüber nur mit Zustimmung des Auftraggebers berichtigen, sofern nicht berechtigte Interessen von der sopea Lohnservice GmbH vorgehen. 

7. Haftung

7.1 Die Haftung von sopea Lohnservice GmbH auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, die sopea Lohnservice GmbH hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt die sopea Lohnservice GmbH bei Vertragsabschluss aufgrund der die sopea Lohnservice GmbH bekannten Umstände rechnen musste.

7.2 Vertragstypische Schäden gemäß vorstehender Regelung übersteigen nicht den Betrag von 25.000,00 €.

7.3 Die vertragstypischen Schäden beinhalten keine mittelbaren Schäden wie zum Beispiel entgangenen Gewinn oder unterbliebene Einsparungen. 

7.4 Die Haftung von der sopea Lohnservice GmbH für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.

7.5 Für den Verlust von Daten haftet die sopea Lohnservice GmbH nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

7.6 Für Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Diese verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für die sopea Lohnservice GmbH unvorhersehbare Umstände, insbesondere Unterbrechungen der Stromversorgung, Unterbrechung von Telekommunikationsverbindungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen und Folgen einer Epidemie oder Pandemie, befreien die sopea Lohnservice GmbH für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzugs – von der Leistungsverpflichtung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, wird die sopea Lohnservice GmbH von den Vertragspflichten frei. Dies gilt auch, soweit für die Ausführung von Leistungen erforderliche Genehmigungen Dritter nicht rechtzeitig bei der sopea Lohnservice GmbH eingehen.

9. Vertraulichkeit, Datenschutz

9.1 Die Parteien werden Informationen des anderen Vertragspartners, die entweder erkennbar vertraulicher Natur sind oder vom anderen Vertragspartner als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, Dritten nicht offenbaren und wie eigene Geschäftsgeheimnisse behandeln. Das gilt nicht für Informationen, wenn und soweit diese rechtmäßig allgemein bekannt sind oder bekannt geworden sind oder der andere Vertragspartner im Einzelfall in die Weitergabe schriftlich eingewilligt hat.

9.2 Die sopea Lohnservice GmbH ist berechtigt, den Namen des Kunden mit seinem Logo als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der Website von der sopea Lohnservice GmbH; der Kunde kann, dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

9.3 Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die Zugänglichmachung oder Weiterleitung von personenbezogenen Daten an die sopea Lohnservice GmbH einhält, insbesondere soweit Einwilligungen der jeweiligen Betroffenen erforderlich sind. Soweit die sopea Lohnservice GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO geschlossen.

10. Änderungsvorbehalt

Die sopea Lohnservice GmbH kann diese Bedingungen ergänzen oder sonst ändern. Die sopea Lohnservice GmbH wird den Kunden hierüber jeweils spätestens zwei Monate vor Wirksamwerden der Änderung schriftlich unter Mitteilung der Änderung und des Termins des Wirksamwerdens informieren. Der Kunde kann der Änderung bis zu zwei Wochen vor Wirksamwerden der Änderung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht, wird die Änderung zu dem mitgeteilten Termin wirksam. Widerspricht der Kunde der Änderung, ist die sopea Lohnservice GmbH berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalenderquartals zu kündigen. Die sopea Lohnservice GmbH wird den Kunden mit der Information über die Änderung auch ausdrücklich auf die Folgen des Widerspruchs bzw. des unterbliebenen Widerspruchs hinweisen.

11. Vertragslaufzeit, Kündigung

11.1 Der Vertrag hat eine vereinbarte Laufzeit und verlängert sich anschließend auf jeweils um ein weiteres Jahr und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht zur Kündigung gemäß § 627 BGB ist ausgeschlossen.

11.2 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die Textform ist nicht ausreichend.

11.3 Hat die sopea Lohnservice GmbH gegen den Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrags, kann die sopea Lohnservice GmbH nicht erbrachte Leistungen bis zur nächsten vertragsgemäßen Beendigung des Vertrags wie vereinbart abrechnen; die sopea Lohnservice GmbH ist auf die Erbringung der Leistungen personell und sachlich eingerichtet. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 80% der Vergütung bei vertragsgemäßer Abwicklung, es sei denn, der Kunde weist eine höhere oder der sopea Lohnservice GmbH eine geringere Ersparnis nach.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand am Sitz von der sopea Lohnservice GmbH; die sopea Lohnservice GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

12.3 Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von sopea Time-Organizer

(Stand 09/2025)
 

1. Geltungsbereich, Schriftform 

Für unsere sämtlichen – auch künftigen – Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang mit der Software „Time-Organizer“ gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir im Einzelfall nicht widersprechen, es sei denn, wir erkennen sie ausdrücklich an. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag.

Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich abweichend geregelt, wird die vereinbarte Schriftform auch eingehalten durch Telefax oder E-Mail.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen; die Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung.

Bestellungen sowie Änderungen von Bestellungen sind von uns erst angenommen, wenn wir sie bestätigt haben. Der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Kunden sowie die Ausführung der Lieferung oder Leistung gelten als Bestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt einer Bestätigung, muss er ihr unverzüglich widersprechen; anderenfalls kommt der Vertrag spätestens mit Entgegennahme der Lieferung nach Maßgabe unserer Bestätigung zustande.

Dem Kunden obliegt die eigenverantwortliche Überprüfung seiner Bestellung sowie sämtlicher Vertragsunterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck.

Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht- oder Falschbelieferung zu vertreten, insbesondere kein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise für den Download der Software von unserem Server sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Verpackungs- und Transportkosten.

Wir sind berechtigt, Rechnungen allein elektronisch (z. B. als PDF-Dokument) per E-Mail an den Kunden zu senden.

Unsere Forderungen werden mit Lieferung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu zahlen. Skonto gewähren wir nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug haben wir die gesetzlichen Rechte.

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis wie unsere Forderung beruht.

4. Lieferung von Software

Wir liefern Standardsoftware mit dem Leistungsumfang, wie er in der mit der Installation bereitgestellten Online-Hilfe beschrieben ist, durch Bereitstellung der Software in maschinenlesbarer Form (Objektcode) zum Download über das Internet von unserem Server.

Der Kunde erhält die Software nur im Objektcode und keinen Quellcode. Die Software darf und kann nur für die vereinbarte Anzahl von Mitarbeitern genutzt werden. Der Kunde wird uns unverzüglich informieren, wenn und soweit sich die vereinbarte Anzahl erhöht oder sich sonstige relevante Änderungen ergeben. Wir sind berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch angemessene Maßnahmen zu prüfen, ohne wichtigen Grund allerdings nicht häufiger als einmal jährlich. Im Rahmen dieser Prüfung wird der Kunde Auskunft erteilen sowie Einsicht in relevante Unterlagen gewähren.

Soweit die Software Drittsoftware beinhaltet, für die uns nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht zusteht, darf der Kunde diese Drittsoftware nur mit der Software verwenden.

Der Kunde ist vollumfänglich verantwortlich für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch seine Mitarbeiter oder Dritte, die die Software nutzen dürfen. Besteht der Verdacht einer unberechtigten Nutzung der Software durch Mitarbeiter oder Dritte, wird der Kunde uns unverzüglich informieren und nach besten Kräften an der Aufklärung mitwirken.

Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale von uns oder Dritten dürfen vom Kunden nicht unkenntlich gemacht, verändert oder entfernt werden.

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbeschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software.

Das Recht zur Nutzung der Software ist beschränkt auf die internen Geschäftszwecke des Kunden.

Dem Kunden ist nicht gestattet, die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten, an Dritte zu vermieten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu unterlizenzieren und zu ändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder sonst wie umzuarbeiten. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, die Software im Rahmen eines geschäftsmäßigen Hostings, Software as a Service oder in einer sonstigen Software-on-Demand-Umgebung Dritten anzubieten.

Dekompilierung und Reverse-Engineering, also Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen und alle sonstigen Arten der Rückerschließung der Software, sind unzulässig. Die Rechte des Kunden nach den zwingenden Vorschriften der §§ 69d, 69e UrhG (insbesondere das Recht zur Anfertigung einer einzigen Sicherungskopie) bleiben unberührt.

Dem Kunden ist die Weitergabe und Übertragung seiner Rechte an der Software an einen Dritten nur ganzheitlich und unter endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung erlaubt. Insbesondere untersagt ist die nur vorübergehende oder teilweise (entgeltliche oder unentgeltliche) Einräumung der Nutzungsmöglichkeit. Die Zulässigkeit der Übertragung setzt die vollständige und dauerhafte Löschung der Software nebst Sicherungskopie beim Kunden sowie eine schriftliche Information an uns mit Name und Anschrift des Dritten voraus. Der Dritte muss erklären, dass er diese Nutzungsregelungen auch als ihm gegenüber wirksam anerkennt. Die Übertragung bewirkt das Erlöschen sämtlicher Nutzungsrechte des Kunden an der Software.

Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies schriftlich vereinbart oder ein gesonderter Supportvertrag mit uns abgeschlossen wurde. Die Installation der Software wird durch den Kunden allein nach Maßgabe der Installationsanleitung des auf unserer Webseite im Internet veröffentlichten Handbuchs vorgenommen. Bei Abschluss eines Supportvertrages unterstützen wir den Kunden telefonisch im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen dieser Bedingungen.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. Ein umfassendes Benutzerhandbuch ist im Internet abrufbar.

5. Lieferung von Hardware

Ist die Versendung der Ware vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch wenn wir die Lieferung vornehmen, die Versandkosten übernommen haben oder die Aufstellung bzw. Inbetriebnahme durchführen – mit ihrer Absendung auf den Kunden über.

Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt immer voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungen und Beistellungen, einschließlich der Leistung einer vereinbarten Voraus- oder Anzahlung erfüllt hat.

In Verzug kommen wir nur durch eine schriftliche Mahnung nach Fälligkeit.

Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit (a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und (c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

Die Einrichtung und Konfiguration der Hardware ist beschränkt auf die Einrichtung des von dem Kunden vorgegeben IP-Adressbereichs, wenn uns dieser bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Preises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen, auch zukünftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum ("Vorbehaltsware"). Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.

Dienstleistungen

Die Einrichtung von Hardware, die Installation, Einrichtung und Einstellung von Software, der Anwendersupport, die Einweisung und Schulung von Anwendern in die Benutzung von Hard- und Software sowie die Reparatur von defekten Datenbanken des Kunden stellen Dienstleistungen dar, d.h. wir schulden nur die Tätigkeit, nicht aber einen von dem Kunden angestrebten Erfolg, es sei denn, wir haben vertraglich einen bestimmten Erfolg zugesagt. Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt nach Zeitaufwand, soweit nicht schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde. Dies gilt nicht für Dienstleistungen im Anwendersupport die durch den optionalen Vertrag über Pflege und Support abgedeckt sind.

6. Anwendersupport und Softwarepflege

Softwarepflege sowie Anwendersupport schulden wir nur, wenn ein gesonderter Vertrag über Pflege und Support geschlossen wurde.

Anwendersupport bedeutet bedarfsweise Übermittlung von Tipps und Tricks per Telefon und/oder Fernwartung für die Software und von Hilfen bei Problemlösungen sowie die Unterstützung bei der Installation der Software. Dem Kunden steht hierfür zu unseren Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage an unserem Sitz sowie der 24.12. und 31.12.) unsere Servicehotline zur Verfügung. Anwendersupport umfasst insbesondere keine Beratung in steuerlichen oder rechtlichen Fragen und auch nicht die Erhebung und Verarbeitung der Daten im Rahmen der Mitarbeiter-Zeiterfassung.

Pflege der Software bedeutet ausschließlich Bereitstellung nach unserem Ermessen der von uns erstellten Upgrades, Updates, Releases, Patches und Programmversionen in der jeweils neusten Fassung zum Download von unserem Server über das Internet und zur Selbstinstallation durch den Kunden. Diese Vertragspflicht ist auf die jeweils aktuelle Version der Software beschränkt. Eine Änderungs- und Aktualisierungspflicht für ältere Programmversionen besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Pflege umfasst insbesondere nicht die Installation aller während der Laufzeit der Vereinbarung vom jeweiligen Dritthersteller neu veröffentlichten Service Packs, Releases, Updates, Upgrades, Patches und Builds mit dem Ziel der Beseitigung von Fehlern durch den Hersteller der jeweiligen Software. Diese Programme zu installieren, ist vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen allein Angelegenheit des Kunden.

Die Pflege von Anpassungen (insbesondere Erweiterungen, Ergänzungen, Scriptings oder sonstige Weiterentwicklungen oder Customizings, die von uns oder dem Kunden selbst vorgenommen wurden) sind nicht Teil der Pflege. Werden diese ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorgenommen, hat der Kunde damit zu rechnen, dass diese Erweiterungen durch die Installation rückgängig gemacht werden. Wir sind nicht zur Wiederherstellung verpflichtet.

Eine Pflicht zur Weiterentwicklung der Software, insbesondere im Hinblick auf geänderte technische oder gesetzliche Rahmenbedingungen, Bereitstellung von Updates und Erstellung besonderer Programmlösungen oder Beseitigung von Programm- oder Anwendungsfehlern besteht im Rahmen der Pflege nicht. Die weitergehende Anpassung an geänderte Nutzungserfordernisse des Kunden ist ebenfalls nicht Teil der Pflege.

Es obliegt dem Kunden, vor der Installation der Programme selbständig die Kompatibilität der Programmneuerungen mit der bei ihm benutzten Systemumgebung zu überprüfen, es sei denn, er hat uns mit der Installation beauftragt.

Haben wir vertraglich die Installation von Software übernommen, betrifft dies ausschließlich den vereinbarten Versionsstand, mangels ausdrücklicher Vereinbarung die gegenwärtig im Vertrieb befindliche Fassung der Software. Unsere Pflicht erstreckt sich nicht auf die Vornahme der Installation von Programmen oder Programmteilen, die wir nach billigem Ermessen nicht für kompatibel mit der verwendeten Betriebsumgebung beurteilen.

Bei der Installation von Software stehen die Softwareeinstellungen (insbesondere Parametrisierung und Auswahl von Einrichtungsoptionen) in unserem pflichtgemäßen Ermessen.

Anwendersupport und Pflege erfolgen stets zu den Konditionen des gesondert zu schließenden Vertrages über Pflege und Support; die Vergütung beträgt, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, bei Einsatz der Software für die Erfassung von bis zu 99 Mitarbeitern 21 Prozent des Nettokaufpreises pro Jahr und ab 100 Mitarbeitern 15 Prozent des Nettokaufpreises, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Soweit nicht abweichend vereinbart, läuft ein Vertrag über Pflege und Support zunächst 12 Monate und verlängert sich automatisch jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Mitwirkung des Kunden

Bei dem Erwerb von Software ist es Aufgabe des Kunden anhand der Angaben in unserem Angebot sowie auf unserer Internetseite zu prüfen, ob diese auf der von ihm eingesetzten Hardware mit der von ihm eingesetzten Betriebssystemsoftware lauffähig ist, es sei denn diese Software wurde von uns in Textform für den Einsatz auf dem System des Kunden empfohlen.

Übernehmen wir vertraglich die Installation von Software, hat uns der Kunde auf eigene Rechnung Zugang zu dem Rechner bzw. Server zu verschaffen, auf dem die Installation erfolgen soll. Die notwendigen Kennungen und Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf unsere Aufforderung hin nach Wahl des Kunden von diesem selbst einzugeben oder uns schriftlich auszuhändigen. Der Rechner, auf dem die Software zu installieren ist, muss in der Lage sein, auf USB-Datenträger zuzugreifen und mit einem Internetzugang ausgestattet sein oder unseren Zugriff per Fernwartungstools unserer Wahl zu ermöglichen.

Während des Einsatzes der von uns entwickelten Software hat der Kunde stets auf eigene Rechnung für aktuellen und umfassenden Virenschutz zu sorgen. Der Kunde hat vor Beginn der Einrichtung von Hardware und Software, die wir geliefert haben oder der Installation von Software durch uns oder der Einräumung von Zugriff durch uns im Wege der Fremdwartung selbständig und ohne gesonderte Aufforderung durch uns für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz zu sorgen. Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, Datensicherungsmaßnahmen zu betreiben, bevor wir auf das System des Kunden zugreifen.

Der Kunde hat selbst Maßnahmen zum Schutz der bei Verwendung der von uns gelieferten Hardware und Software auf seinem System gespeicherten personenbezogenen Daten und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu ergreifen. Ihm ist bekannt, dass die von uns gelieferte Software besondere personenbezogene Daten erhebt und verarbeiten kann.

Der Kunde hat uns auf eigene Kosten Zugang zu dem Rechner, auf dem unsere Leistung zu erbringen ist, zu verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf unsere Aufforderung hin nach Wahl des Kunden einzugeben oder uns schriftlich auszuhändigen. Der Kunde muss uns Zugriff auf USB-Datenträger, DVDs und Internet ermöglichen. Unsere Wartezeiten gelten als Aufwand.

Vor Inanspruchnahme unserer Hotline im Rahmen eines Vertrages über Pflege und Support ist der Kunde verpflichtet, alle von uns zur Verfügung gestellten alternativen Informationen zur Problemlösung auszuschöpfen, insbesondere Hilfe-Funktionen, Online-Handbuch, Lernvideos und das Dokument „Schnelleinstieg“. Unterlässt er dies, steht uns hinsichtlich von Leistungen zu Pflege und Support ein Zurückbehaltungsrecht zu.

8. Ansprüche bei Mängeln

Die Software ist bei Lieferung nicht auf allen Betriebssystemen gesichert lauffähig: Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss auf unserer Internetseite veröffentlichten Angaben über kompatible Betriebssysteme und deren Releasestand. Wir behalten uns vor, die Liste der Betriebssysteme, auf denen die Software lauffähig ist, nach jedem Update, Upgrade, Release oder Patch, das zur Verfügung gestellt wird, dem Stand der Technik anzupassen.

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbung von uns, dem Hersteller oder Gehilfen sind für die Beschaffenheit ohne Belang. 

Wir sind nur verpflichtet, die Lieferung in Deutschland, Österreich und der Schweiz frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (Schutzrechte) zu erbringen.

Dem Kunden obliegt die sorgfältige Untersuchung unverzüglich nach Erhalt der Lieferung; sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel als vom Kunden genehmigt, wenn er diese nicht unverzüglich nach Ablieferung schriftlich gegenüber uns rügt. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Lieferung als vom Kunden genehmigt, wenn er diese nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigte, schriftlich gegenüber uns rügt; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

Ist der Kunde Kaufmann, bleiben handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unberührt (§ 377 HGB).

Der Kunde gibt uns Gelegenheit, Mängelrügen – auch durch Dritte – zu überprüfen. Ist die Mängelrüge unbegründet und hat der Kunde dies erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, ist der Kunde verpflichtet, uns den für die Überprüfung entstandenen Aufwand zu ersetzen.

Eine Mängelrüge soll die Bedienungssituation und die Arbeitsumgebung so genau beschrieben werden, dass ein qualifizierter Mitarbeiter von uns den Fehler jederzeit selbst auslösen kann, der Fehler also reproduzierbar ist. Jede Fehlermeldung soll außerdem eine möglichst genaue Beschreibung der Funktionsbeeinträchtigung und den Zeitpunkt der ersten Feststellung enthalten. Tritt der Fehler nur an einzelnen Arbeitsplätzen auf, sind diese zu bezeichnen. Wurde von dem Kunden vor Auftreten des Fehlers eine Veränderung am System vorgenommen, ist uns dies ebenfalls mitzuteilen.

Bei Mängeln werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Preis mindern oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten; haben wir den Mangel zu vertreten, kann der Kunde in den Grenzen von Ziff. 11 Schadensersatz verlangen.

Gehört zu unserem Lieferumfang auch Software Dritter und ist die Software Dritter mangelhaft, treten wir sämtliche Ansprüche, die uns gegen den Hersteller und/oder Vorlieferanten zustehen, an den Kunden ab. Der Kunde muss Mängel zunächst gegen diese geltend machen und wir haften nur subsidiär, wenn Ansprüche gegen den Hersteller bzw. Vorlieferanten nicht durchsetzbar sind.

9. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz

Unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsabschluss aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten. Die Haftung für Verzugsschäden wird auf 10% des Preises beschränkt.

Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist jedoch unbeschränkt.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

10. Verjährung von Mängel- und Ersatzansprüchen

Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden wegen eines Mangels ist auf ein Jahr verkürzt.

Auch für Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die nicht auf einem Mangel der Ware beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsrechten des Kunden bleibt ebenfalls unberührt.

10. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle kaufmännischen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen mit uns bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und nur für die Zwecke der Zusammenarbeit mit uns zu verwenden, solange und soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder werden, insbesondere alle als „geheim“, „vertraulich“ o. ä. gekennzeichneten Informationen. Die Informationen sind sorgfältig aufzubewahren und vor unerlaubtem Zugriff Dritter zu schützen. Dies gilt insbesondere auch für Erfüllungsgehilfen (auch Mitarbeiter) des Kunden. Diese sind entsprechend schriftlich zu verpflichten; die Verpflichtungen sind uns auf Anforderung vorzulegen.

Soweit nicht ohnehin urheberrechtlich oder sonst gesetzlich untersagt, ist es dem Kunden nicht erlaubt, durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen von überlassenen Produkten oder Gegenständen ein Geschäftsgeheimnis zu erlangen.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Unterbrechungen der Stromversorgung, Unterbrechung von Telekommunikationsverbindungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen und Folgen einer Pandemie, befreien uns für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzugs – von der Leistungsverpflichtung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, werden wir von den Vertragspflichten frei. Dies gilt auch, soweit für die Ausführung von Leistungen erforderliche Genehmigungen Dritter nicht rechtzeitig bei uns eingehen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis an unserem Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch am Sitz des Kunden. Dies gilt ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind.

Sollte eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

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