Jobsharing – Definition, Formen, Vorteile & Nachteile
Jobsharing Definition
Jobsharing ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem sich zwei oder mehr Arbeitnehmer einen Vollzeitarbeitsplatz teilen.
Dabei übernehmen die beteiligten Personen gemeinsam oder arbeitsteilig die Aufgaben einer Stelle und stimmen ihre Arbeitszeiten untereinander ab.
Jobsharing wird auch als Arbeitsplatzteilung bezeichnet und basiert auf den Grundprinzipien der Teilzeitarbeit. Die rechtliche Grundlage bildet § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Jobsharing auf einen Blick
- flexibles Arbeitszeitmodell
- Teilung eines Vollzeitarbeitsplatzes
- enge Abstimmung zwischen den Jobsharing-Partnern
- besonders geeignet für wissensintensive Tätigkeiten
- Anwendung auch in Führungspositionen möglich
Voraussetzungen für erfolgreiches Jobsharing
Damit Jobsharing im Unternehmen funktioniert, müssen bestimmte organisatorische und zwischenmenschliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- gutes Planungs- und Organisationsvermögen der Partner
- kontinuierlicher Informationsaustausch
- hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen
- klare Aufgaben- und Verantwortungsverteilung
- transparente Kommunikation mit Vorgesetzten
Fehlen diese Faktoren, steigt das Risiko für Reibungsverluste und Konflikte im Arbeitsalltag.
Formen des Jobsharings
Job-Splitting
Beim Job-Splitting wird ein Vollzeitarbeitsplatz in zwei oder mehr voneinander unabhängige Teilzeitstellen aufgeteilt.
Die Aufgabenprofile sind identisch, die Jobsharing-Partner arbeiten jedoch weitgehend eigenständig und ohne intensive Abstimmung.
Merkmale:
- klare Trennung der Arbeitszeiten
- geringe Koordination erforderlich
- kaum gemeinsame Verantwortung
Job-Pairing
Beim Job-Pairing teilen sich zwei oder mehr Personen nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch die Verantwortung für Aufgaben und Entscheidungen.
Zwischen Arbeitgeber und Jobsharing-Partnern wird häufig ein gemeinsamer Arbeitsvertrag geschlossen, der nur gemeinsam beendet werden kann.
Merkmale:
- enge Zusammenarbeit
- gemeinsame Entscheidungsverantwortung
- höherer Abstimmungsbedarf
Top-Sharing
Top-Sharing bezeichnet Jobsharing in Führungspositionen.
Führungsaufgaben, strategische Entscheidungen und Personalverantwortung werden gemeinsam von mehreren Führungskräften übernommen – häufig in Form einer Doppelspitze.
Besonderheiten:
- hohe Anforderungen an Kommunikation und Abstimmung
- geteilte Entscheidungsbefugnis
- besonders anspruchsvoll bei Mitarbeiterbeurteilungen
Vorteile des Jobsharings
Vorteile für Arbeitgeber
- dauerhafte Besetzung eines Arbeitsplatzes
- höhere Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation
- geringere Ausfallrisiken bei Krankheit oder Urlaub
- Bündelung von Fachwissen und Kompetenzen
- positives Arbeitgeberimage durch flexible Arbeitsmodelle
Vorteile für Arbeitnehmer
- bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Möglichkeit zur Teilzeitarbeit bei anspruchsvollen Tätigkeiten
- höhere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung
- gegenseitige Unterstützung durch Jobsharing-Partner
- stärkere Bindung an das Unternehmen
Nachteile des Jobsharings
- erhöhter Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand
- mögliche Konflikte bei fehlendem Vertrauen
- gegenseitige Vertretungspflicht bei Ausfällen
- nicht für jede Tätigkeit oder Unternehmenskultur geeignet
Viele HR-Fachleute sehen Jobsharing daher als spezifisches Arbeitszeitmodell, das vor allem in wissens- und projektorientierten Bereichen sinnvoll ist.
Jobsharing und Personal Software
Der Einsatz von HR- und Personal Software unterstützt Jobsharing-Modelle erheblich:
- zentrale Ablage von Dokumenten und Informationen
- transparente Aufgaben- und Zeitverwaltung
- digitale Kommunikation und Chatfunktionen
- nachvollziehbare Dokumentation von Abstimmungen
So kann ein reibungsloser Informationsfluss zwischen Jobsharing-Partnern, Führungskräften und HR sichergestellt werden.
FAQ – Häufige Fragen zum Jobsharing
Was ist Jobsharing?
Jobsharing ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Jobsharing?
Jobsharing ist in § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt.
Ist Jobsharing auch in Führungspositionen möglich?
Ja, in Form von sogenanntem Top-Sharing.
