Glossar
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird vom Unternehmen ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis über die Aufgaben, Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitsnehmers erstellt. Ein Arbeitszeugnis ist aber nicht nur bei einer Kündigung sinnvoll, sondern kann unter Umständen auch als Zwischenzeugnis erstellt werden.
Sowohl das Arbeitszeugnis als auch das Zwischenzeugnis spielen eine große Rolle bei der Bewerbung um eine neue Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen. Über eine Personal Software können Arbeitszeugnisse schnell und einfach erstellt werden. Mittels intelligenter Platzhalter werden Mitarbeiter- und Firmendaten automatisch befüllt. Die zahlreichen Vorlagen können kostenlos verwendet werden.
Das Recht auf ein Zwischenzeugnis von Seiten des Arbeitnehmers wird entweder in einem Tarifvertrag festgelegt oder kann bezüglich eines triftigen Grunds erfolgen.
Ein triftiger Grund kann unter anderem durch folgende Situationen entstehen:
Neben den Gründen zur Anforderung eines Arbeitszeugnisses durch den Arbeitnehmer kann es auch aus Arbeitgebersicht sinnvoll sein eigenständig ein Arbeitszeugnis für die Mitarbeiter auszustellen.
Zum einen wird durch das positive Feedback die Motivation der Arbeitnehmer gesteigert und ein positives Betriebsklima aufrechterhalten. Zum anderen wird dieses Instrument oftmals auch zum Fortloben von weniger beliebten Mitarbeitern genutzt. Des Weiteren möchten aus dem Unternehmen scheidende Vorgesetzte bei den bestehenden Mitarbeitern in guter Erinnerung bleiben und übermitteln diesen aufgrund dessen ein positives Feedback in Form eines Zwischenzeugnisses.
Ein Zwischenzeugnis muss, wie auch das Arbeitszeugnis, verschiedene Anforderungen erfüllen, um als solches anerkannt zu werden:
Das Zeugnis sollte folgende Themenbereiche enthalten und entsprechend aufgebaut werden:
Ein einfaches Zwischenzeugnis beinhaltet lediglich den Zeitraum der Anstellung im Unternehmen und die Art der Tätigkeiten. Das qualifizierte Zwischenzeugnis hingegen beinhaltet zusätzlich noch eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung und eine Leistungs- und Verhaltensbewertung.
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