Glossar

Zwischenzeugnis

Zwischenzeugnis Definition

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird vom Unternehmen ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis über die Aufgaben, Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitsnehmers erstellt. Ein Arbeitszeugnis ist aber nicht nur bei einer Kündigung sinnvoll, sondern kann unter Umständen auch als Zwischenzeugnis erstellt werden.

Sowohl das Arbeitszeugnis als auch das Zwischenzeugnis spielen eine große Rolle bei der Bewerbung um eine neue Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen. Über eine Personal Software können Arbeitszeugnisse schnell und einfach erstellt werden. Mittels intelligenter Platzhalter werden Mitarbeiter- und Firmendaten automatisch befüllt. Die zahlreichen Vorlagen können kostenlos verwendet werden.


Gründe für ein Zwischenzeugnis

Gründe aus Arbeitnehmersicht

Das Recht auf ein Zwischenzeugnis von Seiten des Arbeitnehmers wird entweder in einem Tarifvertrag festgelegt oder kann bezüglich eines triftigen Grunds erfolgen.

Ein triftiger Grund kann unter anderem durch folgende Situationen entstehen:

  • Durch einen beidseitig vereinbarten Aufhebungsvertrag haben Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zwischenzeugnis
  • Falls bereits ein längeres Arbeitsverhältnis besteht und bisher noch kein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde oder kein regelmäßiges Beurteilungssystem im Unternehmen vorliegt
  • Änderung des Aufgabengebiets im Unternehmen
  • Beförderung oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz (Arbeitsplatzwechsel) oder Standort
  • Wechsel des Vorgesetzten/ der Führungskraft
  • Längere Abwesenheit im Unternehmen durch beispielsweise Elternzeit und Erziehungsurlaub oder einen bevorstehenden Auslandsaufenthalt
  • Zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten
  • Im Falle einer Kündigung von Unternehmens- aber auch Arbeitnehmerseite kann der Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis anfordern, um sich anderweitig bewerben zu können



Gründe aus Arbeitgebersicht

Neben den Gründen zur Anforderung eines Arbeitszeugnisses durch den Arbeitnehmer kann es auch aus Arbeitgebersicht sinnvoll sein eigenständig ein Arbeitszeugnis für die Mitarbeiter auszustellen.

Zum einen wird durch das positive Feedback die Motivation der Arbeitnehmer gesteigert und ein positives Betriebsklima aufrechterhalten. Zum anderen wird dieses Instrument oftmals auch zum Fortloben von weniger beliebten Mitarbeitern genutzt. Des Weiteren möchten aus dem Unternehmen scheidende Vorgesetzte bei den bestehenden Mitarbeitern in guter Erinnerung bleiben und übermitteln diesen aufgrund dessen ein positives Feedback in Form eines Zwischenzeugnisses.  
   

Anforderungen an ein Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis muss, wie auch das Arbeitszeugnis, verschiedene Anforderungen erfüllen, um als solches anerkannt zu werden:

  • Die Überschrift „Zwischenzeugnis“ muss klar erkennbar sein
  • Das Zeugnis sollte in der Gegenwartsform geschrieben werden, da das Arbeitsverhältnis im Normalfall weiterhin besteht
  • Das Zeugnis sollte den Ausstellungsgrund verdeutlichen, da ansonsten für einen zukünftigen Arbeitnehmer der Verdacht entstehen könnte, dass der Mitarbeiter aus dem Unternehmen weggeblobt werden soll
  • Das Zwischenzeugnis enthält keine Schlussformel wie es im Zeugnis sonst üblich ist, sondern nur den beschriebenen Ausstellungsgrund



Aufbau eines Zwischenzeugnisses

Das Zeugnis sollte folgende Themenbereiche enthalten und entsprechend aufgebaut werden:
  

  • Zeitraum und Dauer der Beschäftigung im Unternehmen
  • Beschreibung der geleisteten Tätigkeiten
  • Leistungsbewertungen der Tätigkeiten
  • Bewertung des Sozialverhaltens
  • Gesamtbewertung der Tätigkeit, Qualifikation und Sozialverhalten
  • Beschreibung des Ausstellungsgrunds

 

Qualifiziertes und einfaches Zwischenzeugnis

Ein einfaches Zwischenzeugnis beinhaltet lediglich den Zeitraum der Anstellung im Unternehmen und die Art der Tätigkeiten. Das qualifizierte Zwischenzeugnis hingegen beinhaltet zusätzlich noch eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung und eine Leistungs- und Verhaltensbewertung.

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