Glossar
Das Genfer Schema ist ein Arbeitsbewertungssystem, das im Jahr 1950 auf einer internationalen Konferenz in Genf zum ersten Mal vorgestellt wurde. Als analytisches Verfahren der Arbeitsbewertung werden verschiedene Anforderungsmerkmale berücksichtigt, die anhand der Aspekte „Können“ und „Belastung“ definiert sind. Anhand der Kriterien werden die unterschiedlichen Anforderungen an die Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeiten und der beruflichen Tätigkeiten kategorisiert. Mithilfe einer Talent Management Software können berufsbezogene Anforderungsprofile erstellt werden.
Nach dem Genfer Schema werden die geleisteten Tätigkeiten der Arbeitnehmer anhand von vier Kriterien bewertet.
Abb. 1: Anforderungsarten im Genfer Schema
Becker, Fred G. (2002): Lexikon des Personalmanagements. Über 1000 Begriffe zu Instrumenten, Methoden und rechtlichen Grundlagen betrieblicher Personalarbeit, 2. Aufl.
Die oben beschriebenen Kriterien lassen sich nachfolgend feiner untergliedern:
Für jede der beschriebenen Kriterien können jeweils Anforderungen zugeordnet werden, die ein Arbeitnehmer für die Übernahme einer vakanten Stelle erfüllen muss.
Die Leistungen der Mitarbeiter können neben der Nutzung des Genfer Schemas auch über eine Personal Software bewertet und dokumentiert werden. Mit Hilfe der Software kann die Entwicklung der Mitarbeiter erkannt sowie Potenziale und mögliche Defizite identifiziert werden. Durch die Entwicklung von leistungsspezifischen Anforderungsprofilen wird die Arbeitnehmerbewertung in Anlehnung an das Genfer Schema digitalisiert und spürbar vereinfacht.
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