Glossar

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis Definition

Das Arbeitszeugnis, welches von Arbeitgeber über Arbeitnehmer ausgestellt wird, ist die Beurteilung und der Nachweis, dass ein Arbeitsverhältnis stattgefunden hat. Außerdem hält das Arbeitszeugnis die Dauer und Art der Beschäftigung, Qualifikationen, Leistungen und das soziale Verhalten eines Arbeitnehmers fest. In einer Personal Software stehen verschiedene Arbeitszeugnisse als Vorlagedokumente zur Verfügung.

Die Gesetzgebung verpflichtet den Arbeitgeber zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Die Gesetzgebung besagt, dass das Arbeitszeugnis die Leistungen des Arbeitnehmers wohlwollend und wahrheitsgetreu darstellen muss. Ebenfalls müssen die formellen Bedingungen, welche durch den Gesetzgeber bestimmt sind, eingehalten werden. Das Arbeitszeugnis muss in deutscher Sprache, maschinenschriftlich und in qualitativ gutem Papier ausgestellt werden. Verboten sind jedoch geheime Zeichen, Unterstreichungen, Anführungszeichen, Ausrufezeichen und Fragezeichen. Außerdem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Zeugnis von Hand zu unterschreiben. Somit ist die Zustellung von Arbeitszeugnissen per E-Mail oder Fax ausgeschlossen.

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis unterscheidet sich entsprechend den inhaltlichen Anforderungen in „einfaches“ und „qualifiziertes“ Arbeitszeugnis und entsprechend dem Zeitpunkt der Ausstellung in „Zwischenzeugnis“.

Einfaches Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nur dazu verpflichtet, ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses beinhaltet die Eckdaten zur Person, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und auf Wunsch des Arbeitnehmers die Gründe für das Beschäftigungsende. In einem einfachen Arbeitszeugnis werden die ausgeübten Tätigkeiten des Arbeitnehmers detailliert aufgegliedert und vollkommen wertfrei darstellen. Dazu werden verschiedene wohlwollende Formulierungen im Arbeitszeugnis verwendet, mit deren Hilfe potenzielle Arbeitgeber sich ein genaues Bild von den Kenntnissen und Arbeitserfahrungen des Bewerbers machen können.

Ein einfaches Arbeitszeugnis wird heutzutage kaum noch verlangt. Legt man ein einfaches Arbeitszeugnis bei einer Bewerbung vor, so stößt dieses bei Personalverantwortlichen auf Misstrauen und lässt einen Verdacht auf unterdurchschnittliche Leistung aufkommen.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Heutzutage wird in den meisten Fällen von Arbeitgebern ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt. Das einfache Zeugnis wird um eine Beurteilung und Beschreibung der Tätigkeiten und des Verhaltens des ausscheidenden Mitarbeiters ergänzt. Jedoch besteht hierauf kein Rechtsanspruch und der Arbeitnehmer muss ausdrücklich darum bitten. Durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis können genau die Fähigkeiten, die Kompetenzen und das Verhalten eines Arbeitnehmers wiedergespiegelt werden. Ebenso wird die fachliche und persönliche Entwicklung in seiner Berufslaufbahn hieraus ersichtlich. Potenziellen neuen Arbeitgebern wird hierdurch ein genaues Bild des Bewerbers gegeben.

In der Regel wird das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag des Betroffenen überreicht oder alternativ per Post zugeschickt. Jedoch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet es per Post zuzuschicken.

Verbotene Informationen und Wohlwollenspflicht in Arbeitszeugnissen

Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ist es Arbeitgebern verboten, bestimmte Informationen in einem Arbeitszeugnis preiszugeben. Daher sind auch bestimmte Formulierungen in einem Zeugnis verboten. Dieses Gesetz soll vor allem Diskriminierung aufgrund der Religion, politischen Orientierung oder Ethnie verhindern.

Der Arbeitgeber unterliegt zusätzlich zu den rechtlichen Grundlagen, wie der Wahrung des AGG, auch der sogenannten „ Wohlwollenspflicht“.  Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keinerlei Informationen, auch nicht in codierter-Form, in das Zeugnis miteinbringen darf, welche sich bei der weiteren Jobsuche negativ auf den Arbeitnehmer auswirken können.

Die Benotung

Das Arbeitszeugnis enthält keine klassischen Schulnoten von 1-6. Dennoch gibt es eine Art Benotung, die diesem Notensystem entspricht:

„stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“sehr gut„stets zur vollen Zufriedenheit“gut„stets zur Zufriedenheit“befriedigend„zur Zufriedenheit“ausreichend„stets bemüht“

mangelhaft bis ungenügend

 

Die Korrektur

Stellt ein Arbeitnehmer fest, dass sein Arbeitszeugnis fehlerhaft ist, so hat er das Recht es von seinem Arbeitgeber korrigieren zulassen. Ist das Zeugnis nicht vollkommen fehlerfrei, so können es Personaler gegebenenfalls als eine Art Geheimsprache werten und bekommen ein schlechtes Bild des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf ein fehlerfreies Zeugnis. Dies gilt für allgemeine Fehler wie z. B. falsche Angaben zur Person, zu seiner Tätigkeit oder auch für Rechtschreibfehler.

Eine Korrektur ist nach Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf (AZ: 6 Ca 5682/84) aber nicht einklagbar, wenn nur ein nichtiger Fehler vorhanden ist.

Nimmt der Arbeitnehmer selbst eine Nachbesserung vor oder manipuliert sie, begeht dieser Urkundenfälschung, welche auch Jahre nach einer Einstellung eine Kündigung und eine Anzeige nach sich ziehen kann.

Das Arbeitszeugnis sollte gründlich und sorgfältig vom Arbeitnehmer durchgelesen und Fehler umgehend dem Arbeitgeber gemeldet werden.

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