Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht verzögert sich. Die Umsetzungsfrist zum 7. Juni 2026 ist abgelaufen, ohne dass ein deutsches Umsetzungsgesetz in Kraft getreten ist. Nach den vorliegenden Informationen soll das nationale Gesetz nun voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und individuelle Auskunftsansprüche erst ab Juni 2028 greifen sollen.
Für viele Unternehmen stellt sich deshalb die Frage, ob aktuell überhaupt Handlungsbedarf besteht. Die kurze Antwort lautet: Ja. Zwar verschieben sich die neuen gesetzlichen Pflichten, die inhaltlichen Anforderungen der Richtlinie bleiben jedoch bestehen. Unternehmen gewinnen vor allem Zeit für die Vorbereitung.