Teilarbeitsunfähigkeit (auch „Teilkrankzeitschreibung“ oder „Teilkrankmeldung“) ist in Deutschland aktuell Gegenstand gesetzlicher Reformen. Der Regierungsentwurf sieht eine klare Neuregelung vor, die berufliche Teilleistung während längerer Erkrankungen unter strengen Voraussetzungen ermöglichen soll. Gleichzeitig werden bestehende Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld angepasst. Die Details verankert der Entwurf insbesondere in § 44c SGB V im Regierungsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Damit entsteht ein neues Modell zwischen vollständiger Arbeitsfähigkeit und vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Gerade für KMU bringt dies organisatorische und abrechnungstechnische Fragen mit sich.
