Digitale Personalakte – Das müssen Sie unbedingt beachten!

Personalmanagement
Benutzeroberfläche einer digitalen Personalakte

Digitale Personalakte – Definition 

Eine digitale Personalakte ist die elektronische Form der klassischen Personalakte. 
Sie enthält alle relevanten Mitarbeiterdaten und Dokumente in strukturierter, digitaler Form und ermöglicht einen zentralen, schnellen Zugriff. 

Typische Inhalte: 

  • Arbeitsverträge
  • Zeugnisse
  • Gehalts- und Entgeltdaten
  • Abmahnungen
  • Urlaubs- und Krankheitsdaten  

Ziel ist es, Personalprozesse effizient, transparent und rechtssicher zu gestalten. 

 

Ist die digitale Personalakte gesetzlich erlaubt?

Ja – die digitale Personalakte ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. 

Wichtig ist: 

  • Es besteht aktuell keine generelle Pflicht zur Papierakte
  • Digitale Lösungen sind erlaubt, wenn gesetzliche Anforderungen eingehalten werden  

Wichtige Änderung: Digitalisierungspflicht ab 2027 

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wird die Digitalisierung im Personalwesen weiter vorangetrieben. 

Ab Januar 2027 sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Unterlagen digital vorzuhalten, z. B.: 

  • Entgeltunterlagen
  • Meldedaten zur Sozialversicherung
  • Bescheinigungen der Krankenkassen  

Die digitale Personalakte wird damit zunehmend gesetzlicher Standard

Datenschutz: Was bei der digitalen Personalakte zu beachten ist

Die Verarbeitung von Personaldaten unterliegt der DSGVO. 
Zentrale Anforderungen: 

1. Zweckbindung 
Daten dürfen nur für arbeitsbezogene Zwecke genutzt werden. 

2. Datensparsamkeit 
Nur notwendige Informationen dürfen gespeichert werden. 

3. Zugriffsbeschränkung 
Zugriff nur für berechtigte Personen (z. B. HR, Führungskräfte). 

4. Transparenz und Dokumentation 
Zugriffe und Änderungen müssen nachvollziehbar sein. 

5. Löschung und Aufbewahrung 
Daten müssen nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht werden. 

GoBD und Revisionssicherheit

Neben DSGVO ist bei digitalen Personalakten auch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) relevant. 

Das bedeutet: 

  • Dokumente müssen unveränderbar archiviert werden 
  • Änderungen müssen protokolliert werden 
  • Daten müssen jederzeit nachvollziehbar sein  

Besonders wichtig für: 

  • steuerrelevante Dokumente 
  • Entgeltabrechnung 
  • Nachweispflichten  

Welche Inhalte dürfen in die Personalakte?

Zulässige Inhalte

  • Bewerbungsunterlagen
  • Arbeitsverträge
  • Leistungsbeurteilungen
  • Abmahnungen
  • Gehaltsdaten
  • Weiterbildungsnachweise

Unzulässige Inhalte

Diese Daten dürfen nicht gespeichert werden:

  • private oder irrelevante Notizen
  • Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage
  • politische oder religiöse Informationen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit

Verstöße können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Einsichtsrecht der Arbeitnehmer (§ 83 BetrVG)

Arbeitnehmer haben ein gesetzliches Recht: 

Einsicht in ihre Personalakte zu nehmen 

Das gilt auch für digitale Personalakten. 

Unternehmen müssen daher sicherstellen: 

  • transparente Einsichtsmöglichkeiten
  • ggf. Begleitung durch den Betriebsrat
  • technische Umsetzung (z. B. Self-Service-Zugriff)  

Digitale Personalakte und Betriebsrat

Bei Einführung und Nutzung sind mehrere Mitbestimmungsrechte zu beachten: 

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung im Betrieb)
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (technische Systeme)
  • § 94 Abs. 2 BetrVG (Personalfragebögen / Datenerhebung)  

Wichtig: Das Mitbestimmungsrecht bei digitalen Systemen ist rechtlich nicht abschließend geklärt und kann je nach Ausgestaltung variieren. 

Empfehlung: Betriebsrat frühzeitig einbinden 

Aufbewahrungsfristen: Wie lange müssen Personalakten gespeichert werden?

DokumentAufbewahrungsdauer
Lohnunterlagen (steuerlich relevant) 10 Jahre (§ 147 AO) 
Handelsrechtliche Unterlagen 6 Jahre (§ 257 HGB) 
Bewerbungsunterlagen (abgelehnt) 6 Monate 
Allgemeine Personalakte bis Ende der Verjährungsfristen (i. d. R. 3 Jahre) 

 

Wichtig: Die konkrete Frist hängt vom Einzelfall ab (z. B. laufende Verfahren, Ausschlussfristen).

Originale aufbewahren oder digitalisieren?

Grundsätzlich gilt: 

  • Viele Dokumente dürfen digital archiviert werden 
  • Papieroriginale können oft vernichtet werden  

Ausnahmen: 

  • Urkunden 
  • notarielle Dokumente  

Empfehlung: Einzelfallprüfung und rechtssichere Archivierung 

Papier oder digital – was ist besser?

 VorteileNachteile
Digitale Personalakte 
  • schneller Zugriff
  • geringerer Verwaltungsaufwand
  • ortsunabhängig
  • automatisierbar
  • bessere Compliance 
  • Abhängigkeit von IT-Systemen
  • höhere technische Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz (z. B. Zugriffsschutz, Verschlüsselung)"
  • Einführungsaufwand (Migration, Schulung)
  • mögliche Akzeptanzprobleme bei Mitarbeitenden
  • laufende Kosten für Software und Betrieb 
     
Papierakte 
  • keine technische Abhängigkeit
  • einfache Handhabung bei kleinen Unternehmen
  • hohe Akzeptanz (vertraut, "greifbar")
  • kein Risiko durch Cyberangriffe oder Datenpannen 
  • hoher Aufwand
  • schwer zugänglich
  • anfällig für Fehler und Verlust 
Junger Mann im Hoodie sitzt am Schreibtisch mit geöffnetem Laptop-

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Einführung einer digitalen Personalakte: Schritt für Schritt

1. Bestandsaufnahme

  • vorhandene Dokumente analysieren

2. Struktur definieren

  • klare Kategorien und Ablage

3. Digitalisierung

  • Dokumente scannen und indexieren

4. Software auswählen

  • DSGVO- und GoBD-konform
  • rollenbasierte Zugriffe

5. Rollout & Schulung

  • Prozesse definieren
  • Mitarbeitende einbinden

Häufige Fehler bei der digitalen Personalakte 

  • fehlende Zugriffskontrolle  
  • keine klaren Löschfristen  
  • unzulässige Daten gespeichert  
  • Betriebsrat nicht eingebunden  
  • keine revisionssichere Archivierung  

Digitale Personalakte und HR-Software

Moderne HR-Software unterstützt durch: 

  • zentrale Dokumentenverwaltung
  • automatische Ablage
  • Zugriffsrechte
  • Fristenmanagement
  • Integration mit Recruiting und Payroll  

Dadurch wird die Personalakte zum zentralen Bestandteil digitaler HR-Prozesse. 

Fazit

Die digitale Personalakte ist heute ein zentraler Bestandteil moderner Personalarbeit. 

Spätestens mit den gesetzlichen Entwicklungen (BEG IV) wird sie zum Standard. 

Unternehmen profitieren von: 

  • effizienteren Prozessen 
  • besserer Compliance 
  • höherer Transparenz  

Wichtig ist eine saubere Umsetzung, insbesondere bei: 

  • Datenschutz 
  • Aufbewahrungsfristen 
  • Mitbestimmung  

FAQ - Häufige Fragen zur digitalen Personalakte

Ist eine digitale Personalakte erlaubt?

Ja, digitale Personalakten sind in Deutschland erlaubt. Voraussetzung ist, dass Datenschutz (DSGVO), Zugriffskontrollen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten eingehalten werden. 

Wird die digitale Personalakte Pflicht?

Ja, teilweise. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV müssen Unternehmen ab 2027 bestimmte Personalunterlagen digital vorhalten. 

Welche Daten dürfen in der Personalakte gespeichert werden?

Zulässig sind arbeitsbezogene Daten wie Verträge, Gehaltsinformationen und Leistungsbeurteilungen. Unzulässig sind z. B. private Notizen oder sensible Daten ohne Rechtsgrundlage. 

Wie lange müssen Personalakten aufbewahrt werden?

Je nach Dokument gelten unterschiedliche Fristen. Steuerrelevante Unterlagen müssen bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden, andere meist 6 Jahre oder bis zum Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen. 

Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte?

Ja. Bei der Einführung digitaler Personalakten bestehen Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere bei Datenschutz und Zugriffssystemen. 

Haben Mitarbeiter Einsicht in ihre Personalakte?

Ja. Nach § 83 BetrVG haben Mitarbeitende jederzeit das Recht, ihre Personalakte einzusehen – auch in digitaler Form.