Aktivrente 2026: Steuerfreier Arbeitslohn bis 2.000 €

Arbeitswelt
Frau mit langen grauen Haaren und brauner Jacke hält einen geöffneten Laptop vor einem Glasgebäude

Seit dem 1. Januar 2026 ermöglicht die sogenannte Aktivrente eine steuerliche Begünstigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Bis zu 2.000 € monatlich können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bezogen werden.

Für Unternehmen bedeutet das: neue Gestaltungsmöglichkeiten – aber auch klare Anforderungen an die Lohnabrechnung.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist eine steuerliche Begünstigung für Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre inkl. Übergangsregelung) weiter berufstätig sind. Ziel ist es, Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver zu machen und Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten.

Die Steuerfreiheit gilt für:

  • laufenden Arbeitslohn
  • sonstige Bezüge (z. B. Bonus, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), sofern sie nach dem 31.12.2025 zufließen

Wer hat Anspruch?

Die Begünstigung gilt für:

  • unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
  • nichtselbständig Beschäftigte
  • Beschäftigte, für die Rentenversicherungsbeiträge oder Zuschüsse zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen abgeführt werden

Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente bezogen wird.

Ab wann greift die Aktivrente?

Die Steuerbefreiung gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (67 Jahre inkl. Übergangsregelung).

Beispiel: Wird die Regelaltersgrenze im März erreicht, greift die Begünstigung ab April.

Höhe der Steuerfreiheit

  • Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei
  • Beträge darüber hinaus sind regulär zu versteuern

Die Deckelung erfolgt monatlich. Eine Übertragung nicht genutzter Beträge ist nicht vorgesehen.

Midijob und Minijob

Midijobs (Übergangsbereich):

✅ Auch Beschäftigte im Übergangsbereich können profitieren.

Minijobs:

❌ Die Aktivrente ist hier nicht anwendbar.

Mehrere Arbeitgeber

Bestehen mehrere Beschäftigungsverhältnisse, kann die Aktivrente nur bei einem Arbeitgeber berücksichtigt werden.

Sie wird zwingend beim ersten Dienstverhältnis (Steuerklasse I–V) angewendet. Eine Aufteilung ist nicht möglich.

Umsetzung in der Lohnabrechnung

Arbeitgeber müssen die Steuerfreiheit automatisch berücksichtigen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Unterbleibt dies:

  • kann eine rückwirkende Korrektur erfolgen
  • alternativ Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Die Aktivrente kann für Unternehmen strategisch relevant sein:

  • erfahrene Mitarbeitende länger halten
  • Know-how sichern
  • Übergaben strukturieren
  • Fachkräftemangel abfedern

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an:

  • korrekte Lohnabrechnung
  • klare Dokumentation
  • saubere Schnittstellen zwischen Zeitwirtschaft und Payroll

Fazit: Aktivrente als Chance mit Umsetzungsbedarf

Die Aktivrente 2026 ist ein starkes Signal für längere Erwerbstätigkeit. Für Arbeitgeber bietet sie Chancen – erfordert aber präzise Umsetzung in der Lohnabrechnung.

Strukturierte Prozesse sind dabei unerlässlich.

 

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