Management
02.02.2022
Die zunehmende Digitalisierung macht mittlerweile auch vor dem Personalbereich eines Unternehmens keinen Halt mehr. Neben neuen Trends und Möglichkeiten im Recruiting und dem Bewerbermanagement wird auch die Organisation der bestehenden Mitarbeiter zunehmend digitalisiert. Mit der Einführung der Digitalen Personalakte befinden sich mittlerweile immer mehr Unternehmen auf dem Weg zur papierlosen Personalverwaltung.
Bei der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten ist eine sensible Handhabung zwingend notwendig. Wenn Mitarbeiterdaten digitalisiert und automatisch verarbeitet werden, müssen Arbeitgeber immer das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten.
Zur Verarbeitung von Daten mithilfe einer Digitalen Personalakte ist die Erlaubnis Ihrer Mitarbeiter notwendig. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer eine Einwilligung über die Speicherung der eigenen Daten erteilen müssen. Diese Einwilligung kann beispielsweise über die Betriebsvereinbarung, im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder als Einzeleinwilligung jedes einzelnen Mitarbeiters erfolgen.
Bei der Frage des Datenschutzes spielt auch die Entscheidung über eine Digitale Personalakte in der Cloud oder einer Inhouse-Installation eine große Rolle. Zusätzlich sollte sichergestellt werden, dass die Daten der Arbeitgeber gut verschlüsselt und sowohl rechtssicher als auch revisionssicher sind.
Mit der Einführung einer Digitalen Personalakte sollte automatisch auch eine sinnvolle Ordnerstruktur für die Einteilung der Dokumente umgesetzt werden. Welche Kategorisierung tatsächlich vorgenommen wird, muss jedes Unternehmen, je nach Unternehmensstruktur und Organisation, selbst entscheiden.
Beispielshafte Kategorisierung Digitale Personalakte:
Die Digitale Personalakte speichert alle relevanten Daten eines Arbeitnehmers. Allerdings dürfen nicht alle Daten und Dokumente in die Digitale Personalakte aufgenommen werden.
Folgende Unterlagen gehören in die Akte eines Mitarbeiters:
Zusätzlich gibt es auch Dokumente, die auf keinen Fall in der Digitalen Personalakte hinterlegt werden sollten:
Management
02.02.2022
Isabel Reutter