Glossar
Das Jobsharing, auch Arbeitsplatzteilung genannt, ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, das auf dem Prinzip der Teilzeitarbeit basiert. In diesem Arbeitsverhältnis teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer einen oder mehrere Vollzeitarbeitsplätze untereinander auf. Dabei können sich die Parteien die Arbeitszeit innerhalb der Gruppe selbst einteilen, sofern sich die Zeiten an die grundlegenden Regelungen des Unternehmens halten. In der Regel wird in den meisten Unternehmen aber eine Halbtagsregelung bevorzugt. Die gesetzliche Grundlage für das Jobsharing ist § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzbfG).
Das Job-Splitting ist die einfachste und am häufigsten genutzte Form des Jobsharings. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit auf zwei oder mehr Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei die Aufgabenprofile der Partner identisch sind. Die Mitarbeiter agieren dabei vollkommen unabhängig voneinander, deswegen besteht kaum Interaktion und Kooperation zwischen den Partnern. Das Job-Splitting ist somit lediglich eine Aufteilung eines Vollzeitarbeitsplatzes in zwei unabhängig agierende Teilzeitarbeitsplätze.
Das Job-Pairing beruht auf dem Grundprinzip des Job-Splittings, da eine Aufteilung einer Vollzeitstelle stattfindet. Allerdings müssen sich die Partner im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung intensiver austauschen und tragen die Verantwortung für die gemeinsam beschlossenen Entscheidungen. Bei diesem Jobsharing-Modell wird zwischen Arbeitgeber und Sharing-Partnern ein gemeinsamer Vertrag geschlossen, der auch nur gemeinsam gekündigt werden kann.
Unter Top-Sharing versteht man das Jobsharing innerhalb der Führungsebene. Die Führungspositionen werden im Unternehmen aufgeteilt und durch mehrere Vorgesetzte besetzt. Die Führungskräfte tragen die Verantwortung bis zu einem gewissen Grad gemeinsam und treffen auch strategische, personalspezifische sowie investitionsbezogene Entscheidungen zusammen. Innerhalb der sogenannten Doppelspitze werden Führungsverantwortliche mit sehr hoher Entscheidungsbefugnis gebündelt. Dabei steht die geteilte Entscheidungsbefugnis im Vordergrund, unabhängig davon, ob es sich um zwei Personen handelt, die in Vollzeit arbeiten oder die sich einen Arbeitsplatz teilen.
Das Aufteilen von Führungsverantwortung geht meist mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand einher, da immer ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden muss. Vor allem im Bereich der Mitarbeiterbeurteilungen ist das Teilen der Führung kritisch, da hier vor allem die subjektiven Kriterien der einzelnen Führungskräfte eine große Rolle spielen.
Bei Ausfall eines Jobsharing-Partners ist der andere Partner in der Regel dazu verpflichtet für diesen einzuspringen, außer es liegt eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag vor.
Des Weiteren kann es im Jobsharing vermehrt zu Konflikten kommen, wenn das Vertrauen, die Kommunikation oder der Informationsaustausch zwischen den Arbeitnehmern nicht stimmt.
Viele Fachleute im Personalbereich sehen das Jobsharing zudem als ein Nischenphänomen an, das sich angesichts der vielen Alternativen der flexiblen Arbeitszeit und Arbeitszeitreduzierung langfristig nicht durchsetzen wird.
Das Jobsharing im Unternehmen kann mithilfe von spezifischer Personal Software unterstützt werden. Beispielsweise können Informationen und Dokumente schnell und einfach für alle Sharing-Partner zugängig gemacht und somit ein ausreichender Informationsfluss garantiert werden. Zudem kann über die Chat-Funktionen der Software die Kommunikation der Partner verstärkt und nachweisbar dokumentiert werden.
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